DOPPELPUNKT April 2026
Aktuelle Rundschau April 2026 Seite 3 B is zum Beginn des 20. Jahrhunderts war die Beichte zu Ostern strenge Pflicht eines jeden Katholiken. Als Beweis für eine abgelegte Beichte musste nach den Osterfeiertagen der Beichtzettel vor- gelegt werden. Der Zettel wurde nicht nur von Kirchenvertretern streng kontrolliert, sondern auch von Lehrherren, Vermie- ter und Vorgesetzten. Die Fälschung des Beichtzettels galt als schwerer Betrug und wurde mit empfindli- chen Strafen bestraft. Bevor Salzburg 1816 zu Österreich kam, gab es sogar ös- terreichische Geset- ze, die die Beichtzet- tel betrafen. So hieß es: „Jeder katholische Alters halber fähige Christ ist verbunden, sich zu der von der Kirche gebothenen Beichte und Com- munion in der öster- lichen Zeit einzustel- len. Jeder Hausherr hat von seinen Inleu- ten die empfangenen Beichtzettel abzu- fordern, und solche mit der Beschreibung der Inwohner unter Strafe innerhalb einer Woche nach der ös- terlichen Zeit an den Pfarrer abzugeben, der nach dem vor- geschriebenen For- mulare den Bericht über die österlichen Communicanden an das Ordinariat zu er- stattet hat.“ Repro: Adi Falb H in und wieder gibt es auch heute noch Andachtsbilder. Meist dienen die Bilder als Erinnerungen an besondere kirchliche Feste. Beichtzettel hin- gegen gibt es nicht mehr. Zu Ostern musste gebeichtet werden
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