DOPPELPUNKT August 2025
Auto und Motor Seite 16 August 2025 D er Gedanke an eine bevorstehende Inspektion lässt bei manchem Autobesitzer nicht gerade positive Gefühle aus. Viele verstehen den Termin als lästige Pflicht, anderen denken an die finanzi- elle Belastung. Herstellerbindung bei der Inspektion? Nur ein Mythos D och die Investition in eine regelmäßige Fahrzeugwar- tung lohnt sich: Sie schützt vor Sicherheitsrisiken, erhöht die Langlebigkeit des Autos und kann größere und teure- re Reparaturen verhindern, indem Mängel frühzeitig er- kannt werden. Mythen und Fakten Der Mythos, dass die Her- stellergarantie für Neuwagen nur dann gilt, wenn die Ins- pektion in der eigenen Mar- kenwerkstatt erfolgt, hält sich hartnäckig, allerdings zu Un- recht. Laut der EU-Verord- nung 461 aus dem Jahr 2010 können Fahrzeughalter die entsprechenden Arbeiten auch in einer freien Fachwerk- statt durchführen lassen, ganz ohne Beeinträchtigung der Neuwagen-Garantie. Aller- dings muss der ausführende Kfz-Meisterbetrieb dabei die gültigen Herstellervorgaben einhalten. Zur Absicherung des Kunden sollte die Er- füllung dieser Vorgaben un- bedingt auf der betreffenden Rechnung und im Serviceheft vermerkt werden. Abgesehen von der Wahrung der Garan- tieansprüche erhöht diese Vor- gangsweise auch den Wieder- verkaufswert des Fahrzeuges. Es gibt allerdings Ausnahme- fälle, in denen tatsächlich eine Freie Werkstattwahl: Laut EU-Verordnung kännen Fahrzeughal- ter Inspektionen auch in einer freien Fachwerkstatt durchführen lassen, ohne Beeinträchtigung der Neuwagen-Garantie. Bild: DJD /vergoelst.de/Hauke Müller Markenwerkstatt des Herstel- lers aufgesucht werden muss. Zum Beispiel, wenn innerhalb der gesetzlichen Gewähr- leistungspflicht ein Schaden auftritt beziehungsweise eine Rückrufaktion erfolgt. Auch Service-Flatrate-Vereinbarun- gen, Leasing- oder Wartungs- verträge beinhalten in der Re- gel eine Werkstattbindung. Das richtige Timing In welchen Abständen und in welchem Umfang die War- tung eines Fahrzeuges vorge- sehen ist, richtet sich in erster Linie nach den Vorgaben des jeweiligen Herstellers. Auch wenn die PKW-Inspektion grundsätzlich eine freiwilli- ge Leistung ist, kann sie in gewissen Fällen zur Pflicht werden. Nämlich dann, wenn bei einem Leasing-Fahrzeug die Inspektion vertraglich vorgeschrieben ist oder der Hersteller eventuelle Garan- tieansprüche an die techni- sche Überprüfung des Autos koppelt. Der übliche Arbeits- umfang umfasst neben der Funktionsüberprüfung wich- tiger Baugruppen auch den Austausch von verbrauchten Betriebsflüssigkeiten und Ver- schleißteilen. Zusätzlich wird das Fahrzeug auf Schäden untersucht, die durch äußere Einwirkungen oder ungünsti- ge Betriebsbedingungen ent- standen sind. Die regelmäßige Inspektion stellt somit einen einwandfreien Betriebszu- stand sicher, beugt Pannen vor und hilft letztlich, den Wert des Fahrzeuges zu erhalten.
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