VOLLMOND 1-2025

VOLLMOND 1/2025 23 Das Gesetz versucht bei Klauseln die Vertragspartner, die keinerlei Einfluss auf deren Gestaltung haben, zu schützen. Als unzulässig qualifizierte der Obers- te Gerichtshof z.B. folgende Klauseln in Kinder-Betreuungsverträgen: Ein pau- schalierter Einschreibungsbetrag für das Informationsgespräch, Administration & Kennenlernprozess, der egal aus welchen Gründen keinesfalls zu refundieren ist, ist unzulässig, da es sich um mit der Vertragsbegründung verbundene übliche Kosten handelt, die nicht mit Mehrleistungen verbunden sind (undifferenzierter Ausschluss der Refundierung); Verlust der Kaution bei Nichtinanspruchnahme des reservierten Platzes bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, wenn nicht differenziert wird, aus welchem Grund der Platz nicht in Anspruch genommen wird (berech- tigtes Interesse des Vereins an einer bestimmten Zahl betreuter Kinder wird auch durch eine Warteliste erfüllt); Pflicht zur Zahlung des vollen Monatsbetrages, wenn nicht differenziert wird, warum die Betreuung uU über Wochen nicht in Anspruch genommen wird (es könnte auch vom Verein zu vertreten sein); Unzulässige Ver- tragsbindung von bis zu 1½ Jahren, bei Kündigungsregelung mit halbjährlicher Kündigungsfrist zum Ende jedes Bildungsjahres (eine 1-jährige Bindung könnte aber gerechtfertigt sein). Bei Fragen und für die Erstellung von Verträgen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Franz-Kreutzbergerstraße 2, 5310 Mondsee, Tel.: 06232/367 05 www.ra-mondsee.at , kanzlei@ra-mondsee.at Unzulässige Vertragsklauseln beim Kinder-Betreuungsvertrag Starker Zusammenhalt der Kameradschaft “Ein besonderer Moment bei der Jahreshauptversammlung des Kameradschaftsbundes Innerschwand am Mondsee! Unser Gruppenfoto zeigt den starken Zusammenhalt unse- rer Gemeinschaft. Besonders berührend war die selbst ge- staltete Andacht unserer Ka- meraden, da diesmal kein Pfarrer anwesend war – ein Zeichen der aktuellen kirch- lichen Entwicklung. Der Kameradschaftsbund In- nerschwand steht fest zu sei- ner von den Heimkehrern er- bauten Kirche und wird auch weiterhin die Jahreshauptver- sammlung natürlich in der Heimkehrerkirche Loibichl durchführen. Ein herzliches Dankeschön an alle, die diesen besonderen Tag mitgestaltet haben. HR Counsultant Alexandra Dorfinger Kienesberger Peter Werbetechnik Kienesberger Gerald Catering Kreuzer Josef Holzbau Kreuzer Roman Erdbau Lindinger Matthias Baumeister, Spenglerei, Dachdecker, Fassade Lugstein Daniel Autohaus Mobile Hard- & Software Solution Peter Schellhorn Mondsee Forelle Handel und Gastronomie Mosauer, Maria und Walter WirtsGuad, Remise Parhammer Matthias Brunnen- und Erdwärme Bliem Bernhard UNIQAGeneral Agentur, Mondsee Plan & Work Elektrotechnik Raiffeisenbank Mondseeland eGen Rechtsanwalt Die Kanzlei Mag. Bertram Fischer Schrofner Hannes Schrofner-Design Schwaiger & Lettner Steuerberatung Schwaighofer Matthias Kompostierung, Erdenverkauf Schweighofer Haustechnik Schweighofer Franz Simonlehner Hans Jörg AustroGreen Power GmbH SITO Treppenlifte Christoph Hydn Smovey Mondsee Rafaela & Robert Golda-Zajc Steininger Stefan Gartengestaltung Strobl Rupert Fliesen Strobl Tierärztin Michaela Maurer Thaler Pool Franz Thaler VOLLMOND die Regionalzeitung Weingast Heinz Computer Consultiong Zweimüller Peter Berufsfotograf Zeittechnikum Raphael Nigitz

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