VOLLMOND 2-2002

vor www.mondseelandteam.at Meindl Franz (Kapitän) Schifffahrt Mondsee Mondsee Finanz Buchner Franz Mondsee Forelle Familie Schweighofer Mosauer, Maria und Walter WirtsGuad, Remise Nilsson Emma Nilsson Druckmedien Parhammer Matthias Brunnen- und Erdwärme Bliem Bernhard UNIQAGeneralAgentur, Mondsee Plan & Work Elektrotechnik Raiffeisenbank Mondseeland eGen Pinwinkler Anton Schlachthof, Hofmetzgerei Rechtsanwalt Die Kanzlei Mag. Bertram Fischer Schrofner Hannes Schrofner-Design Schlüsseldienst Lugstein Schlüsseldienst Schwaighofer Matthias Kompostierung, Erdenverkauf, Baumfällung/Pflegeschnitt Schweighofer Haustechnik Schweighofer Franz Silberleitner Kendra Tierphysiotherapeutin Simonlehner Hans Jörg Eurogreen Austria GmbH Simonlehner Martina ISRS GmbH Smovey Mondsee Rafaela & Robert Golda-Zajc Stabauer Franz Golfclub Drachenwand Steininger Stefan Gartengestaltung Strobl Rupert Fliesen Strobl VOLLMOND - die Regionalzeitung Wallinger Friedrich Spenglerei, Dachdecker, Fassade Weingast Heinz Computer Consulting Wintersteller Erich Creativ - Art WMWirtschaftstreuhand GmbH Lettner Isabella & Hans-Peter Zenz Magdalena Designschmuck Zweimüller Peter Berufsfotograf Zeittechnikum Anna Baumgartner, Raphael Nigitz TAT - Ihre EXPERTEN des Mondseelandteams + + + Mit RAT und TAT - Ihre EX PERTEN des Mondseelandteams + + + Mit RAT und TAT - Ihre EXPERTEN des Mondseelandteams + + + Mit RAT und TAT - Ihre EXPERTEN des Mondseelandteams + + + Mit RAT und TAT - Ihre EXPERTEN des Mondseelandtea Wir sind dabei Rechtstipp von Dr. jur. Rafaela Golda-Zajc § Seit 1.1.2018 können Eltern, die ein lohnsteuerpflichtiges Einkom- men beziehen, für ihre Kinder den Familienbonus Plus beantragen. Die- ser beträgt aktuell für Kinder bis zum 18. Lebensjahr maximal jährlich € 1.500,00, für Kinder über 18 Jahre maximal jährlich € 500,00. Wenn bis Ende 2017 bei der Ermittlung des Unterhaltes die vom betreuenden Elternteil inkassierte Familienbeihilfe berücksichtigt wurde und es so zu einer Reduktion des Unterhaltes kam, ist diese Rechtspraxis nunmehr überholt. Im Dezember 2019 erging eine klarstellende Entscheidung für obige Sachlage. Das Ergebnis bedeutet, dass sich der Unterhaltsanspruch von Kindern gegenüber dem geldunterhaltspflichtigen Elternteil erhöht. Bei Unterhaltstiteln, die vor dem 1.1.2019 erwirkt wurden, seien dies Beschlüsse oder Vergleiche, besteht die Möglichkeit, ab 1.1.2019 eine Unterhaltserhöhung zu beantragen. Wenn Unterhaltstitel im Zeitraum vom 01.01. bis 12.07.2019 erwirkt wurden, kann eine Erhöhung des Un- terhaltes aufgrund der neuen Rechtslage nicht erfolgreich durchgesetzt werden. Für jene Titel jedoch, die im Zeitraum vom 13.07. bis 19.2.2019 erwirkt wurden, kann ab 1.1.2020 - alleine aus dem Interesse, die Anrech- nung der Familienbeihilfe nicht mehr durchzuführen und somit zu einem höheren Unterhalt zu kommen – beantragt werden. Familienbonus Plus - Unterhaltserhöhung Rainerstraße 5, 5310 Mondsee, Tel.: 06232/27 270, www.mondsee-rechtsanwalt.at, ihrrecht@mondsee-rechtsanwalt.at Freundschaftsfest des Mondseelandteams Neuer Termin Juni 2021 Infos unter www.mondseelandteam.at

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