VOLLMOND 2-2025
VOLLMOND 2/2025 23 Golda-Zenz Rechtsanwälte GmbH Rainerstraße 5, 5310 Mondsee, Tel.: 06232/27270 www.mondsee-rechtsanwalt.at, ihrrecht@mondsee-rechtsanwalt.at Aufsichtspflicht im Kindergarten Kienesberger Peter Werbetechnik Kienesberger Gerald Catering Kreuzer Josef Holzbau Kreuzer Roman Erdbau Lindinger Matthias Baumeister, Spenglerei, Dachdecker, Fassade Lugstein Daniel Autohaus Mobile Hard- & Software Solution Peter Schellhorn Mondsee Forelle Handel und Gastronomie Mosauer, Maria und Walter WirtsGuad, Remise Parhammer Matthias Brunnen- und Erdwärme Bliem Bernhard UNIQAGeneral Agentur, Mondsee Plan & Work Elektrotechnik Raiffeisenbank Mondseeland eGen Rechtsanwalt Die Kanzlei Mag. Bertram Fischer Schrofner Hannes Schrofner-Design Schwaiger & Lettner Steuerberatung Schwaighofer Matthias Kompostierung, Erdenverkauf Schweighofer Haustechnik Schweighofer Franz Simonlehner Hans Jörg AustroGreen Power GmbH SITO Treppenlifte Christoph Hydn Sparmarkt Mondsee, Oberwang Alexander Feurhuber Steininger Stefan Gartengestaltung Strobl Rupert Fliesen Strobl Tierärztin Michaela Maurer Thaler Pool Franz Thaler Total Look Julia Ramsauer VOLLMOND die Regionalzeitung Weingast Heinz Computer Consultiong Wuchs Sabine Oberholzer Zweimüller Peter Berufsfotograf Zeittechnikum Raphael Nigitz Der OGH hatte sich im vergangenen Jahr mit der Frage zu befassen, in welchem Umfange das Kindergartenpersonal eine Aufsichtspflicht trifft. Der Entscheidung lag der Sachverhalt zugrunde, dass ein Kind in einem Kindersessel stehend, beim Kochen am Herd mithelfen durfte. Als das Kind das Gleichgewicht verlor, griff dieses reflexartig nach dem heißen Kochtopf und erlitt Verletzungen. Die Verantwortung des Personals, dass in der Vergangenheit schon mehr- fach auf diese Art und Weise - ohne Zwischenfälle - die Kinder beim Kochen mithelfen konnten, hat der OGH nicht angenommen. Dieser hat ausgesprochen, dass das Kindergartenpersonal die konkret vorherseh- bare Gefahr erkennen hätte müssen und daher sämt- liche Vorkehrungen hätte treffen müssen, dass es zu diesem Vorfall nicht kommen kann. Der OGH hat die Haftung, infolge Verletzung der Aufsichtspflicht, vollinhaltlich bejaht. Dr. jur. Rafaela Golda-Zajc von Dr. jur. Rafaela Golda-Zajc MondseeSchifffahrt Hemetsberger Daniel Hemetsberger, Seebadstraße 1, 5310 Mondsee Tel: 06232/4934, office@mondseeschifffahrt.com, www.mondsee-schifffahrt.at Seit 2025 hat Daniel Hemetsberger das Steuer des Familienbetriebs Bootsverleih Hemets- berger übernommen – und führt damit eine eindrucksvolle Erfolgsgeschichte in der vier- ten Generation weiter. Der Traditionsbetrieb amMondsee blickt auf stolze 95 Jahre zurück und zählt zu den fixen Größen am See. Gegründet wurde das Unternehmen 1930 von Bootsbaumeister Leopold Hemetsberger sen., der mit der Vermietung von Segel- und Ruderbooten den Grundstein legte. Seither wurde der Betrieb von Generation zu Gene- Generationenwechsel am Mondsee: Daniel Hemetsberger übernimmt Traditionsbetrieb ration weitergegeben – stets mit Weitblick, Innovationsgeist und einer starken Verankerung in der Region. Ob Ausflugsschifffahrt, Elektro- oder Tretbootverleih, Wasserskischule oder die charmante See- pension im historischen Schiffsmeisterhaus: Die Hemetsbergers haben das Angebot kontinuier- lich erweitert und modernisiert. Auch nach der offiziellen Übergabe bleibt die Familie fest an Bord: Senior-Kapitän Peter wird weiterhin aktiv mitwirken, und auch Bettina unterstützt ihren Sohn Daniel noch für einige Jahre im laufenden Betrieb. Damit ist klar: Die Leidenschaft für den See, die Schifffahrt und das Mit- einander bleibt bei den Hemetsbergers Familiensache.
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MTA1MzE0