VOLLMOND 3-2025
VOLLMOND 3/2025 21 Franz-Kreutzbergerstraße 2, 5310 Mondsee, Tel.: 06232/367 05 www.ra-mondsee.at , kanzlei@ra-mondsee.at Zeuge oder Beschuldigter im Strafrecht Kienesberger Peter Werbetechnik Kienesberger Gerald Catering Kreuzer Josef Holzbau Kreuzer Roman Erdbau Lindinger Matthias Baumeister, Spenglerei, Dachdecker, Fassade Lugstein Daniel Autohaus Mobile Hard- & Software Solution Peter Schellhorn Mondsee Forelle Handel und Gastronomie Mosauer, Maria und Walter WirtsGuad, Remise Parhammer Matthias Brunnen- und Erdwärme Bliem Bernhard UNIQAGeneral Agentur, Mondsee Plan & Work Elektrotechnik Raiffeisenbank Mondseeland eGen Rechtsanwalt Die Kanzlei Mag. Bertram Fischer Schrofner Hannes Schrofner-Design Schwaiger & Lettner Steuerberatung Schwaighofer Matthias Kompostierung, Erdenverkauf Schweighofer Haustechnik Schweighofer Franz Simonlehner Hans Jörg AustroGreen Power GmbH SITO Treppenlifte Christoph Hydn Sparmarkt Mondsee, Oberwang Alexander Feurhuber Steininger Stefan Gartengestaltung Strobl Rupert Fliesen Strobl Tierärztin Michaela Maurer Thaler Pool Franz Thaler Total Look Julia Ramsauer VOLLMOND die Regionalzeitung Weingast Heinz Computer Consultiong Wuchs Sabine Oberholzer Zweimüller Peter Berufsfotograf Zeittechnikum Raphael Nigitz Jedem kann es schnell passieren, mit dem Strafrecht in Kontakt zu kommen, sei es wegen eines Verkehrsunfalls (mit Personenschaden) oder weil man sonst als Zeuge in Frage kommt. Zeugen sind zur (wahrheitsgemäßen!) Aus- sage verpflichtet, sowohl vor der Polizei, als auch bei einer etwaigen Gerichts- verhandlung. Für die Aussagezeit muss man vom Arbeitgeber ohne Urlaubs- verbrauch freigestellt werden. Vor Gericht besteht auch Anspruch auf Ersatz der Anreisekosten (und allenfalls des Verdienstentgangs). Aussageverwei- gerungs- oder Befreiungsrechte bestehen nur in sehr engen Grenzen, zB bei der Gefahr der Selbstbelastung oder von nahen Verwandten, für Priester oder Rechtsanwälte. Könnte man „Verdächtiger“ sein, muss man zwingend als sog. „Beschuldigter“ einvernommen werden. Man hat die Beschuldigtenrechte, so insbesondere das (wichtigste) Recht, die Aussage zu verweigern und/oder muss auch nicht die Wahrheit sagen. ACHTUNG: Andere Personen dürfen dabei aber dennoch nicht wissentlich falsch belastet werden – sonst wäre dies eine strafrechtliche Verleumdung. Außerdem kann man (und sollte allenfalls) einen Rechtsanwalt als Verteidiger beiziehen. Dies darf einem nicht negativ ausgelegt werden. Aussagen, die leichtfertig vor der Polizei getätigt werden, können später nicht oder nur noch sehr schwer korrigiert werden. von Mag. Bertram Fischer Stimmungsvolle Maiandacht in Loibichl Am 16. Mai fand in der Heimkehrerkirche Loibichl, die einst von Heimkehrern gemein- sam mit der Bevölke- rung errichtet wurde, eine feierliche Maian- dacht statt. Diakon Landgraf gestal- tete die Andacht mit viel Einfühlungsvermögen und spannte den Bogen von der Marienvereh- rung zum Gedenken an das Kriegsende vor 80 Jahren. Ein herzliches Danke- schön gilt allen, die zum Gelingen beigetragen haben – durch Musik, Blumenschmuck oder Organisation.Ein Abend voller Hoffnung, Erin- nerung und gelebter Ge- meinschaft. www.mondseelandteam.at
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