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Seite 30

der kastrieren zu lassen. Lässt

er sie nicht kastrieren, ist er

Züchter und meldepflichtig.

Er muss seine Zuchtkatzen

chippen und registrieren las-

sen gemäß §24a TschG.

D

ies dient der Identifizie-

rung von freilaufenden

Zuchtkatzen. Weiters ist der

Halter einer Zuchtkatze ver-

pflichtet, binnen eines Mo-

nats nach der Kennzeichnung

der Übernahme eines bereits

gekennzeichneten Tieres, zum

Zwecke der Zurückführung

entlaufener,

ausgesetzter

oder zurückgelassener Tiere,

dieses in der Heimtierdaten-

bank des Bundes zu melden.

Dabei werden personenbezo-

gene Daten des Halters und

tierbezogene Daten (Rasse,

Geschlecht etc.) erfasst. Die

Eingabe der Meldung erfolgt

über ein elektronisches Por-

tal. Der Halter bzw. der Ei-

gentümer der Zuchtkatze ist

auch verpflichtet, jede Ände-

rung oder auch den Tod des

Tieres vorschriftsgemäß zu

melden.

Die Pflicht zur Kennzeich-

nung und Registrierung von

Zuchtkatzen muss bis zum 31.

Dezember 2018 erfüllt wer-

den (§ 44 Abs. 25 TschG).

Der gesamte Wortlaut des

neuen Gesetzes befindet sich

im Internet unter folgendem

Link:

https://www.ris.bka

.

gv.at/eli/bgbl/I/2017/61

und

ist jedem verantwortlichen

Tierbesitzer wärmstens zu

empfehlen.

Wie eine Hauskatze

zur Zuchtkatze wird

D

urch das neue Tier-

schutzgesetz, das seit

Ende April gilt, hat sich eine

ganze Reihe an Gesetzes-

änderungen für Tierhalter

ergeben. Besonders für Kat-

zenhalter, die gerne von ih-

rer Katze Nachwuchs haben

möchten.

So regelt die Novelle, was

unter Zucht im Sinne des

Tierschutzgesetzes zu verste-

hen ist. Nämlich die Fort-

pflanzung von Tieren unter

Verantwortung des Halters

durch: Gemeinsames Hal-

ten geschlechtsreifer Tiere

verschiedenen Geschlechts

oder gezielte oder nicht ver-

hinderte Anpaarung oder das

Heranziehen eines bestimm-

ten Tieres zum Decken oder

durch Anwendung von Tech-

niken der Reproduktionsme-

dizin.

D

urch die Neuformulie-

rung dieses Begriffes im

§ 4 TSchG soll klargestellt

werden, dass Zucht nicht nur

bei einer gezielt herbeigeführ-

ten Verpaarung von Zuchttie-

ren vorliegt, sondern auch

dann, wenn einem Tier durch

den Halter bewusst die Fort-

pflanzung ermöglicht wird.

Um unter den Begriff der

Zucht zu fallen, ist es daher

nicht zwingend erforderlich,

Tiere bestimmter genetischer

Herkunft oder Stammbäume

zu halten.

Das heißt in der Praxis: Ein

Katzenbesitzer, der seiner

weiblichen Katze Freigang

ermöglicht, hat diese entwe-

August 2017

Noch bis zum 26. August

wird im Mondseer Karls-

garten jeden Samstag

Abend ab 20.30 Uhr nach

dem „Jedermann“ geru-

fen. Bei Schlechtwetter

finden die Aufführungen

im Schloss Mondsee statt.

Oberkrainermusik vom Al-

lerfeinsten spielen Saso Av-

senic am6. September bei ih-

rem Auftritt im Troadkast`n

in Oberhofen.

Bilder (2): Rule

MICHAELBEUERN

10. September

Erntedank,

ab 9.15 Uhr.

4. August

Der Vorname.

Aufführung des

Salzburger

Straßentheaters.

Dorfplatz, 17 Uhr.

5./6. August

Tag und Nacht

der Blasmusik.

3. September

Bauernherbstfest,

ganztägig.

10. September

Erntedank, ab 9.15 Uhr.

MONDSEE

Jeden Samstag

Pfahlbauführungen.

Treff-

punkt beim Pfahlbau-Pavillon

an der Seepromenade, 10 – 11

Uhr.

5. und 12. August

Flohmarkt

beim Bauernmuse-

um. Jeweils ganztägig.

9., 23. und 30. August

Sommerkonzert

e mit der Bür-

germusik. Marktzentrum, 20.30

Uhr.

12., 19. und 26. August

Mondseer Jedermann.

Karls-

garten, jeweils um 20.30 Uhr.

Vorverkaufskarten gibt´s bei Fo-

to Schwaighofer.

MONDSEE

14., 21. und 28. August

Sommerkonzerte

mit der Mu-

sikkapelle Tiefgraben. Markt-

platz, jeweils 20.30 Uhr.

15. August

Troad oawad und erdäpfe

glaubm.

Bauernarbeit wie anno

dazumal, vorgeführt von den

Tiafgroba Rossara. Rauchhaus,

13 – 16 Uhr.

MONDSEE

23. August

Bilderbuchkino

in der Pfarrbi-

bliothek, 17 – 18 Uhr.

1. September

Zwischen Himmel und Er-

de.

Ausstellung im Oratorium

der Basilika St. Michael. 9 – 18

Uhr.

3. September

Oldtimertreffen

bei der A1-

Tankstelle, ab 10 Uhr.

MUNDERFING

5. August

Inselfest

der Landjugend in

Achenlohe.

NEUMARKT

28. Juli

Seefest in der Ostbucht,

ab

18.30 Uhr. Bei Schlechtwetter

findet das Fest am 29. Juli statt.

12. August

Der Vorname.

Aufführung des

Straßentheaters. Schulzentrum,

20 Uhr.

15. August

Irrsbergwanderung

und Berg-

messe, 10 Uhr. Bei Schlechtwet-

ter findet die Messe in der Fili-

alkirche Pfongau statt.

2. September

Gardekreuzwanderung

mit

der Bürgergarde. Treffpunkt Ja-

gawiese, 10 Uhr.

3. September

Wanderung und Bergmesse

in

Sommerholz. Treffpunkt Gärt-

nerei Trapp, 10 Uhr.

9. September

Wallersee-Wallfahrt.

Treff-

punkt Ostbucht um 8.30 Uhr.

OBERHOFEN

30. Juli

Kirtag,

ganztägig.

13. August

Oberhofner Dorffest

in Raben-

schwand, ab 10.30 Uhr.

6. September

Saso Avsenic

und seine Ober-

krainer. Troadkast´n. 19.30 Uhr.