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der kastrieren zu lassen. Lässt
er sie nicht kastrieren, ist er
Züchter und meldepflichtig.
Er muss seine Zuchtkatzen
chippen und registrieren las-
sen gemäß §24a TschG.
D
ies dient der Identifizie-
rung von freilaufenden
Zuchtkatzen. Weiters ist der
Halter einer Zuchtkatze ver-
pflichtet, binnen eines Mo-
nats nach der Kennzeichnung
der Übernahme eines bereits
gekennzeichneten Tieres, zum
Zwecke der Zurückführung
entlaufener,
ausgesetzter
oder zurückgelassener Tiere,
dieses in der Heimtierdaten-
bank des Bundes zu melden.
Dabei werden personenbezo-
gene Daten des Halters und
tierbezogene Daten (Rasse,
Geschlecht etc.) erfasst. Die
Eingabe der Meldung erfolgt
über ein elektronisches Por-
tal. Der Halter bzw. der Ei-
gentümer der Zuchtkatze ist
auch verpflichtet, jede Ände-
rung oder auch den Tod des
Tieres vorschriftsgemäß zu
melden.
Die Pflicht zur Kennzeich-
nung und Registrierung von
Zuchtkatzen muss bis zum 31.
Dezember 2018 erfüllt wer-
den (§ 44 Abs. 25 TschG).
Der gesamte Wortlaut des
neuen Gesetzes befindet sich
im Internet unter folgendem
Link:
https://www.ris.bka.
gv.at/eli/bgbl/I/2017/61und
ist jedem verantwortlichen
Tierbesitzer wärmstens zu
empfehlen.
Wie eine Hauskatze
zur Zuchtkatze wird
D
urch das neue Tier-
schutzgesetz, das seit
Ende April gilt, hat sich eine
ganze Reihe an Gesetzes-
änderungen für Tierhalter
ergeben. Besonders für Kat-
zenhalter, die gerne von ih-
rer Katze Nachwuchs haben
möchten.
So regelt die Novelle, was
unter Zucht im Sinne des
Tierschutzgesetzes zu verste-
hen ist. Nämlich die Fort-
pflanzung von Tieren unter
Verantwortung des Halters
durch: Gemeinsames Hal-
ten geschlechtsreifer Tiere
verschiedenen Geschlechts
oder gezielte oder nicht ver-
hinderte Anpaarung oder das
Heranziehen eines bestimm-
ten Tieres zum Decken oder
durch Anwendung von Tech-
niken der Reproduktionsme-
dizin.
D
urch die Neuformulie-
rung dieses Begriffes im
§ 4 TSchG soll klargestellt
werden, dass Zucht nicht nur
bei einer gezielt herbeigeführ-
ten Verpaarung von Zuchttie-
ren vorliegt, sondern auch
dann, wenn einem Tier durch
den Halter bewusst die Fort-
pflanzung ermöglicht wird.
Um unter den Begriff der
Zucht zu fallen, ist es daher
nicht zwingend erforderlich,
Tiere bestimmter genetischer
Herkunft oder Stammbäume
zu halten.
Das heißt in der Praxis: Ein
Katzenbesitzer, der seiner
weiblichen Katze Freigang
ermöglicht, hat diese entwe-
August 2017
Noch bis zum 26. August
wird im Mondseer Karls-
garten jeden Samstag
Abend ab 20.30 Uhr nach
dem „Jedermann“ geru-
fen. Bei Schlechtwetter
finden die Aufführungen
im Schloss Mondsee statt.
Oberkrainermusik vom Al-
lerfeinsten spielen Saso Av-
senic am6. September bei ih-
rem Auftritt im Troadkast`n
in Oberhofen.
Bilder (2): Rule
MICHAELBEUERN
10. September
Erntedank,
ab 9.15 Uhr.
4. August
Der Vorname.
Aufführung des
Salzburger
Straßentheaters.
Dorfplatz, 17 Uhr.
5./6. August
Tag und Nacht
der Blasmusik.
3. September
Bauernherbstfest,
ganztägig.
10. September
Erntedank, ab 9.15 Uhr.
MONDSEE
Jeden Samstag
Pfahlbauführungen.
Treff-
punkt beim Pfahlbau-Pavillon
an der Seepromenade, 10 – 11
Uhr.
5. und 12. August
Flohmarkt
beim Bauernmuse-
um. Jeweils ganztägig.
9., 23. und 30. August
Sommerkonzert
e mit der Bür-
germusik. Marktzentrum, 20.30
Uhr.
12., 19. und 26. August
Mondseer Jedermann.
Karls-
garten, jeweils um 20.30 Uhr.
Vorverkaufskarten gibt´s bei Fo-
to Schwaighofer.
MONDSEE
14., 21. und 28. August
Sommerkonzerte
mit der Mu-
sikkapelle Tiefgraben. Markt-
platz, jeweils 20.30 Uhr.
15. August
Troad oawad und erdäpfe
glaubm.
Bauernarbeit wie anno
dazumal, vorgeführt von den
Tiafgroba Rossara. Rauchhaus,
13 – 16 Uhr.
MONDSEE
23. August
Bilderbuchkino
in der Pfarrbi-
bliothek, 17 – 18 Uhr.
1. September
Zwischen Himmel und Er-
de.
Ausstellung im Oratorium
der Basilika St. Michael. 9 – 18
Uhr.
3. September
Oldtimertreffen
bei der A1-
Tankstelle, ab 10 Uhr.
MUNDERFING
5. August
Inselfest
der Landjugend in
Achenlohe.
NEUMARKT
28. Juli
Seefest in der Ostbucht,
ab
18.30 Uhr. Bei Schlechtwetter
findet das Fest am 29. Juli statt.
12. August
Der Vorname.
Aufführung des
Straßentheaters. Schulzentrum,
20 Uhr.
15. August
Irrsbergwanderung
und Berg-
messe, 10 Uhr. Bei Schlechtwet-
ter findet die Messe in der Fili-
alkirche Pfongau statt.
2. September
Gardekreuzwanderung
mit
der Bürgergarde. Treffpunkt Ja-
gawiese, 10 Uhr.
3. September
Wanderung und Bergmesse
in
Sommerholz. Treffpunkt Gärt-
nerei Trapp, 10 Uhr.
9. September
Wallersee-Wallfahrt.
Treff-
punkt Ostbucht um 8.30 Uhr.
OBERHOFEN
30. Juli
Kirtag,
ganztägig.
13. August
Oberhofner Dorffest
in Raben-
schwand, ab 10.30 Uhr.
6. September
Saso Avsenic
und seine Ober-
krainer. Troadkast´n. 19.30 Uhr.