VOLLMOND 4-2022Publication
vor www.mondseelandteam.at Lugstein Manfred Autohaus Mondsee Forelle Familie Schweighofer Mosauer, Maria und Walter WirtsGuad, Remise Nilsson Emma Nilsson Druckmedien Parhammer Matthias Brunnen- und Erdwärme Bliem Bernhard UNIQAGeneralAgentur, Mondsee Plan & Work Elektrotechnik Raiffeisenbank Mondseeland eGen Roadrunners Andreas Hierl, Daniel Ebner Pinwinkler Anton Schlachthof, Hofmetzgerei Rechtsanwalt Die Kanzlei Mag. Bertram Fischer Schrofner Hannes Schrofner-Design Schwaiger & Lettner Steuerberatung Schwaighofer Matthias Kompostierung, Erdenverkauf, Baumfällung/Pflegeschnitt Schweighofer Haustechnik Schweighofer Franz Simonlehner Hans Jörg EUROGREEN Austria GmbH Simonlehner Martina ISRS GmbH Smovey Mondsee Rafaela & Robert Golda-Zajc Stabauer Franz Golfclub Drachenwand Steininger Stefan Gartengestaltung Strobl Rupert Fliesen Strobl Tierärztin Michaela Maurer VOLLMOND - die Regionalzeitung Wallinger Dachdeckerei Spenglerei, Dachdecker, Fassade Weingast Heinz Computer Consulting Zweimüller Peter Berufsfotograf Zeittechnikum Anna Baumgartner, Raphael Nigitz TAT - Ihre EXPERTEN des Mondseelandteams + + + Mit RAT und TAT - Ihre EX PERTEN des Mondseelandteams + + + Mit RAT und TAT - Ihre EXPERTEN des Mondseelandteams + + + Mit RAT und TAT - Ihre EXPERTEN des Mondseelandteams + + + Mit RAT und TAT - Ihre EXPERTEN des Mondseelandtea Wir sind dabei Rechtstipp von Mag. jur. Bernhard Zenz § Haftung des Ehestörers für Detektivkosten Kanzlei Dr. jur. Rafaela Golda-Zajc, Rainerstraße 5, 5310 Mondsee, Tel.: 06232/27270, www.mondsee-rechtsanwalt.at, ihrrecht@mondsee-rechtsanwalt.at Sonnenkraft Beauftragt ein/e EhegattIn, der/die vermutet, dass der/die PartnerIn untreu ist, einen Detektiv, um diesen vermeintlich untreuen Ehepartner observie- ren zu lassen. Ist diese Observation, im erwarteten Sinn, erfolgreich, kann auch von dem/der EhestörerIn der Ersatz der Detektivkosten verlangt werden. Voraussetzung für die Haftung des/der EhestörerIn für den Er- satz der Detektivkosten ist ein schuldhaftes und rechtswidriges Verhalten. Zur Beurteilung der Rechtswidrigkeit des Verhaltens des/der EhestörerIn sind strenge Kriterien anzuwenden. Die Ehe gilt als absolut geschütztes Rechtsgut und darf von Dritten nicht beeinträchtigt werden; auch nicht während eines bereits anhängigen Scheidungsverfahrens. Es ist also nicht erforderlich, dass das Verhalten des/der EhestörerIn für die Zerrüttung der Ehe kausal war, die Beziehung muss allerdings einen sexuellen Charak- ter annehmen, um den „Graubereich“ des freundschaftlichen Kontaktes zu überschreiten. Der/Die EhestörerIn muss zum Zeitpunkt der Störungs- handlung Kenntnis von der Ehe des (Sexual-) Partners gehabt haben; es trifft ihn jedoch keine Nachforschungspflicht sofern keine eindeutigen Zeichen für die bestehende Ehe vorliegen (z.B. Tragen des Eheringes). Schwankende Produktion W enn die Sonne intensiv scheint, wird viel Strom erzeugt, wenn es be- wölkt oder regnerisch ist steht weniger Strom zur Verfügung. Nutzer einer solchen Anlage können somit nur in Grenzen planen wie viel Strom ih- nen zur Verfügung steht. Wenn es über einen län- geren Zeitraum schlech- tes Wetter gibt wird es nötig sein zusätzlich Strom von den großen Stromkonzernen zu beziehen. Instandhaltung In Sachen Verschleiß halten sich die Vor- und Nachteile die Waage. Grundsätzlich gibt es keine beweglichen Teile an einer solchen Anlage. Deswegen gibt es weniger Komponenten, die Schaden nehmen und kaputtgehen könnten. In der Regel hält eine solche Anlage 20 bis 25 Jahre und verursacht nur wenige Wartungs- und Instandhaltungskosten. Lassen Sie sich beraten I m Idealfall sind Solarthermie- und Photovoltaikanlagen auf Ihrem Dach von großem Nut- zen und sparen eine Menge Geld ein. Informieren Sie sich bei einem Fachbetrieb aus dem Mondseeland über die Möglichkeiten und Alternativen. Die Photovoltaikanlage wandelt Sonnenstrahlen in Strom um.
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