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Seite 39

Juli 2016

Handwerkerbonus zwei

Jahre verlängert

Gute Nachrichten für alle je-

ne, bei denen Renovierungs-

arbeiten anstehen. Der seit

2014 bestehende Handwer-

kerbonus wird auch für die

Jahre 2016 und 2017 wieder

neu aufgelegt. An Förderun-

gen stehen für die beiden Jah-

re insgesamt 40 Mio. € zur

Verfügung. Gefördert werden

Leistungen, die ab dem 1.

Juni 2016 erbracht werden.

Eine Antragstellung wird vo-

raussichtlich ab Anfang Juli

2016 bei den Bausparkassen

möglich sein. Die genauen

Richtlinien befinden sich der-

zeit in Ausarbeitung und wer-

den rechtzeitig veröffentlicht.

Eckpunkte der Förderung

sind wie bisher:

Förderung handwerklicher

Tätigkeiten für Renovie-

rungs-, Erhaltungs- und Mo-

dernisierungs-maßnahmen

von Wohnraum in Österreich

(keine Förderung hingegen

für Neubaumaßnahmen und

Arbeiten an Gebäudeteilen,

die nicht zu Wohnzwecken

genutzt werden); die maxi-

male Fördersumme liegt pro

Person und Jahr bei 600 €

(20% der Kosten für Arbeits-

leistung und Fahrtkosten bei

einer Obergrenze von 3.000 €

netto); die förderfähigen Ar-

beitsleistungen und Material-

kostenmüssen in der Endrech-

nung des mit entsprechender

Gewerbeberechtigung aus-

gestatteten Handwerkers ge-

sondert ausgewiesen werden;

förderberechtigt sind nur na-

türliche Personen (Achtung:

maximal ein Antrag pro Per-

son und Jahr, auch wenn da-

mit die maximale Fördersum-

me noch nicht ausgeschöpft

werden konnte); eine zusätz-

liche Inanspruchnahme von

sonstigen Förderungen (z.B.

steuerfreie Zuschüsse, Steu-

erbegünstigungen) ist nicht

möglich; die Vergabe der

Förderung erfolgt in der Rei-

henfolge der einlangenden

Anträge. Aufgrund der Regis-

trierkassenpflicht für Hand-

werker kann der Nachweis

der erfolgten Zahlung durch

den Förderwerber entfallen.

Im Sinne der Verwaltungsver-

einfachung soll also eine bar

bezahlte Handwerkerleistung

per se nicht mehr von der

Förderung ausgeschlossen

sein.

www.finanzconsult.at

THALGAU: Enthüllung einer Gedenktafel

Der Mörder und

sein Henker

Am 7. April 1812 er-

mordete der aus Augsburg

stammende Schreiner Se-

bastian Müller in Thalgau

die Krämerin Anna Will-

moser. Vom Gericht am 30.

März 1812 zum Tode verur-

teilt, wurde jedoch die Stra-

fe des Stranges umgewan-

delt in „…dass er durch das

Schwert vom Leben zum

Tode hingerichtet werden

solle“.

Am 9. Juli 1812 erfolgte

an der später als „Tischler-

feld“ bezeichneten Richt-

stätte bei der „Herrenhub“

die Enthauptung durch

den legendären Salzburger

Scharfrichter Joseph Wohl-

muth.

Diese Hinrichtung in Th-

algau war die letzte nach

„altem Recht“, nachdem

am 1. Oktober 1813 das bis

dorthin angewandte öster-

reichische Strafgesetzbuch

vom wesentlich liberaleren

bayerischen

Strafgesetz-

buch, verfasst von Anselm

von Feuerbach, abgelöst

wurde.

Die Enthüllung einer His-

torientafel im Rahmen der

25. Thalgau Bildungswoche

durch Bezirkshauptmann

Mag. Reinhold Mayer, so-

wie die dramaturgische

Inszenierung der Urteils-

verkündung durch Herbert

Sommerauer vom Theater

Thalgau dokumentieren am

9. Juli um 20 Uhr bei der

Herrenhub-Kapelle dieses

Ereignis.

Strafrechtsreformer Anselm

von Feuerbach

Bild: Landesarchiv

Europameister-Training mit der Mondseer Bürgermusik

Fußballfans haben sich den

10. Juli als Finaltag bei der Eu-

ropameisterschaft in Frankreich

in ihrem Kalender längst rot

angestrichen. Das sollten jetzt

auch Freunde der zünftigen Mu-

sik, Liebhaber des gemütlichen

Zusammensitzens und vor allem

alle begeisterten Frühschop-

pengeher tun. Denn an diesem

Tag steht der 14. internationale

Frühschoppen der Mondseer

Bürgermusik im Karlsgarten auf

dem Programm. Und jetzt ganz

ehrlich: Gibt´s eine bessere Ein-

stimmung auf das große Fuß-

ballfinale um 21 Uhr?

Der Eintritt zum Frühschop-

pen ist frei, vorausgesetzt, man

bringt genug Durst, einen or-

dentlichen Hunger und eine gute

Stimmung mit. Für den „Lärm“

sorgen ab 11 Uhr die Wangauer

Musikanten und das Motto die-

ses Frühschoppens ist wohl auch

klar: Europameister-Training!