Seite 39
Juli 2016
Handwerkerbonus zwei
Jahre verlängert
Gute Nachrichten für alle je-
ne, bei denen Renovierungs-
arbeiten anstehen. Der seit
2014 bestehende Handwer-
kerbonus wird auch für die
Jahre 2016 und 2017 wieder
neu aufgelegt. An Förderun-
gen stehen für die beiden Jah-
re insgesamt 40 Mio. € zur
Verfügung. Gefördert werden
Leistungen, die ab dem 1.
Juni 2016 erbracht werden.
Eine Antragstellung wird vo-
raussichtlich ab Anfang Juli
2016 bei den Bausparkassen
möglich sein. Die genauen
Richtlinien befinden sich der-
zeit in Ausarbeitung und wer-
den rechtzeitig veröffentlicht.
Eckpunkte der Förderung
sind wie bisher:
Förderung handwerklicher
Tätigkeiten für Renovie-
rungs-, Erhaltungs- und Mo-
dernisierungs-maßnahmen
von Wohnraum in Österreich
(keine Förderung hingegen
für Neubaumaßnahmen und
Arbeiten an Gebäudeteilen,
die nicht zu Wohnzwecken
genutzt werden); die maxi-
male Fördersumme liegt pro
Person und Jahr bei 600 €
(20% der Kosten für Arbeits-
leistung und Fahrtkosten bei
einer Obergrenze von 3.000 €
netto); die förderfähigen Ar-
beitsleistungen und Material-
kostenmüssen in der Endrech-
nung des mit entsprechender
Gewerbeberechtigung aus-
gestatteten Handwerkers ge-
sondert ausgewiesen werden;
förderberechtigt sind nur na-
türliche Personen (Achtung:
maximal ein Antrag pro Per-
son und Jahr, auch wenn da-
mit die maximale Fördersum-
me noch nicht ausgeschöpft
werden konnte); eine zusätz-
liche Inanspruchnahme von
sonstigen Förderungen (z.B.
steuerfreie Zuschüsse, Steu-
erbegünstigungen) ist nicht
möglich; die Vergabe der
Förderung erfolgt in der Rei-
henfolge der einlangenden
Anträge. Aufgrund der Regis-
trierkassenpflicht für Hand-
werker kann der Nachweis
der erfolgten Zahlung durch
den Förderwerber entfallen.
Im Sinne der Verwaltungsver-
einfachung soll also eine bar
bezahlte Handwerkerleistung
per se nicht mehr von der
Förderung ausgeschlossen
sein.
www.finanzconsult.atTHALGAU: Enthüllung einer Gedenktafel
Der Mörder und
sein Henker
Am 7. April 1812 er-
mordete der aus Augsburg
stammende Schreiner Se-
bastian Müller in Thalgau
die Krämerin Anna Will-
moser. Vom Gericht am 30.
März 1812 zum Tode verur-
teilt, wurde jedoch die Stra-
fe des Stranges umgewan-
delt in „…dass er durch das
Schwert vom Leben zum
Tode hingerichtet werden
solle“.
Am 9. Juli 1812 erfolgte
an der später als „Tischler-
feld“ bezeichneten Richt-
stätte bei der „Herrenhub“
die Enthauptung durch
den legendären Salzburger
Scharfrichter Joseph Wohl-
muth.
Diese Hinrichtung in Th-
algau war die letzte nach
„altem Recht“, nachdem
am 1. Oktober 1813 das bis
dorthin angewandte öster-
reichische Strafgesetzbuch
vom wesentlich liberaleren
bayerischen
Strafgesetz-
buch, verfasst von Anselm
von Feuerbach, abgelöst
wurde.
Die Enthüllung einer His-
torientafel im Rahmen der
25. Thalgau Bildungswoche
durch Bezirkshauptmann
Mag. Reinhold Mayer, so-
wie die dramaturgische
Inszenierung der Urteils-
verkündung durch Herbert
Sommerauer vom Theater
Thalgau dokumentieren am
9. Juli um 20 Uhr bei der
Herrenhub-Kapelle dieses
Ereignis.
Strafrechtsreformer Anselm
von Feuerbach
Bild: Landesarchiv
Europameister-Training mit der Mondseer Bürgermusik
Fußballfans haben sich den
10. Juli als Finaltag bei der Eu-
ropameisterschaft in Frankreich
in ihrem Kalender längst rot
angestrichen. Das sollten jetzt
auch Freunde der zünftigen Mu-
sik, Liebhaber des gemütlichen
Zusammensitzens und vor allem
alle begeisterten Frühschop-
pengeher tun. Denn an diesem
Tag steht der 14. internationale
Frühschoppen der Mondseer
Bürgermusik im Karlsgarten auf
dem Programm. Und jetzt ganz
ehrlich: Gibt´s eine bessere Ein-
stimmung auf das große Fuß-
ballfinale um 21 Uhr?
Der Eintritt zum Frühschop-
pen ist frei, vorausgesetzt, man
bringt genug Durst, einen or-
dentlichen Hunger und eine gute
Stimmung mit. Für den „Lärm“
sorgen ab 11 Uhr die Wangauer
Musikanten und das Motto die-
ses Frühschoppens ist wohl auch
klar: Europameister-Training!




