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Planen, bauen, wohnen

vermeiden

eigentümer trägt das Risiko,

wenn nicht oder nur mit er-

höhten Kosten gebaut werden

kann, weil die Boden- und

Wasserverhältnisse es nicht

zulassen.

TIPP:

Übergeben Sie unbe-

dingt vor Vertragsabschluss

dem Baupartner ein Baugrund-

gutachten und erheben Sie es

zum Bestandteil des Bauver-

trages.

Vermessungs-

ingenieur beauftragen

Eine Liegenschaftsvermes-

sung ist immer dann notwen-

dig, wenn das Grundstück

noch nicht vermessen wurde,

wenn kein amtlicher Lageplan

existiert, eine Grundstücks-

teilung erfolgen soll, ein Ge-

bäude errichtet oder vermes-

sen werden soll. Der Bauherr

benötigt für die Erstellung der

Bauantragsunterlagen einen

amtlichen Lageplan, in den

das künftige Haus einschließ-

lich der Höhenangaben einge-

zeichnet wird, sowie die Ent-

wässerungsplanung und den

Verlauf der Medienleitungen.

Zur üblichen Vermessungs-

leistung zählen außerdem die

Einmessung des geplanten

Bauwerks und die kataster-

mäßige Schlusseinmessung

des fertig gestellten Gebäu-

des.

TIPP:

Veranlassen Sie

rechtzeitig die Vermessungleis-

tung und holen sie vorab ein

Preisangebot eines Vermes-

sungbüros ein.

Bauversicherungen

nicht vergessen

Bevor das Bauvorhaben be-

ginnt, sollten sich die Bauher-

ren um die Bauversicherungen

kümmern. Dazu gehören vor

allem die Bauleistungs-, die

Bauherrenhaftplicht-, die Feu-

errohbau- und die Bauhelfer-

versicherung.

TIPP:

Holen Sie sich bereits

vor Baubeginn verschiedene

Angebote bei Versicherungen

ein.

Versorgungsanlagen

rechtzeitg planen

Eine unzureichende Planung

der Gründstückserschließung

führt häufig zu viel Ärger am

Bau und auch zu finanziellen

Risiken. Ohne einer gut durch-

dachten Kostenermittlung für

die Versorgungsanlagen steht

eine

Gesamtbaukostenein-

schätzung für das Bauvorha-

ben auf einem recht unsicheren

Fundament.

Im Vertrag mit dem Baupart-

ner sollte eine klare Abgren-

zung des Leistungsumfanges

vereinbart werden, damit es

später nicht zu unnötigen Kon-

fikten kommt.

TIPP:

Unbedingt bei den zu-

ständigen Ämtern nachfragen,

ob in nächster Zeit Maßnah-

men der öffentlichen Erschlie-

ßung vorgesehen sind und mit

welchen Kosten dafür zu rech-

nen ist.

Damit es auf der Baustelle kein böses Erwachen gibt:

Unbedingt

eine Baustellenversicherung abschließen.

Bild: djdNuernberger-Versicherungsgruppe