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Planen, bauen, wohnen
vermeiden
eigentümer trägt das Risiko,
wenn nicht oder nur mit er-
höhten Kosten gebaut werden
kann, weil die Boden- und
Wasserverhältnisse es nicht
zulassen.
TIPP:
Übergeben Sie unbe-
dingt vor Vertragsabschluss
dem Baupartner ein Baugrund-
gutachten und erheben Sie es
zum Bestandteil des Bauver-
trages.
Vermessungs-
ingenieur beauftragen
Eine Liegenschaftsvermes-
sung ist immer dann notwen-
dig, wenn das Grundstück
noch nicht vermessen wurde,
wenn kein amtlicher Lageplan
existiert, eine Grundstücks-
teilung erfolgen soll, ein Ge-
bäude errichtet oder vermes-
sen werden soll. Der Bauherr
benötigt für die Erstellung der
Bauantragsunterlagen einen
amtlichen Lageplan, in den
das künftige Haus einschließ-
lich der Höhenangaben einge-
zeichnet wird, sowie die Ent-
wässerungsplanung und den
Verlauf der Medienleitungen.
Zur üblichen Vermessungs-
leistung zählen außerdem die
Einmessung des geplanten
Bauwerks und die kataster-
mäßige Schlusseinmessung
des fertig gestellten Gebäu-
des.
TIPP:
Veranlassen Sie
rechtzeitig die Vermessungleis-
tung und holen sie vorab ein
Preisangebot eines Vermes-
sungbüros ein.
Bauversicherungen
nicht vergessen
Bevor das Bauvorhaben be-
ginnt, sollten sich die Bauher-
ren um die Bauversicherungen
kümmern. Dazu gehören vor
allem die Bauleistungs-, die
Bauherrenhaftplicht-, die Feu-
errohbau- und die Bauhelfer-
versicherung.
TIPP:
Holen Sie sich bereits
vor Baubeginn verschiedene
Angebote bei Versicherungen
ein.
Versorgungsanlagen
rechtzeitg planen
Eine unzureichende Planung
der Gründstückserschließung
führt häufig zu viel Ärger am
Bau und auch zu finanziellen
Risiken. Ohne einer gut durch-
dachten Kostenermittlung für
die Versorgungsanlagen steht
eine
Gesamtbaukostenein-
schätzung für das Bauvorha-
ben auf einem recht unsicheren
Fundament.
Im Vertrag mit dem Baupart-
ner sollte eine klare Abgren-
zung des Leistungsumfanges
vereinbart werden, damit es
später nicht zu unnötigen Kon-
fikten kommt.
TIPP:
Unbedingt bei den zu-
ständigen Ämtern nachfragen,
ob in nächster Zeit Maßnah-
men der öffentlichen Erschlie-
ßung vorgesehen sind und mit
welchen Kosten dafür zu rech-
nen ist.
Damit es auf der Baustelle kein böses Erwachen gibt:
Unbedingt
eine Baustellenversicherung abschließen.
Bild: djdNuernberger-Versicherungsgruppe




