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Seite 36

verpflichtet ist, sein Tier so

zu beaufsichtigen oder zu

verwahren, dass durch das

Tier andere Personen weder

gefährdet noch über das zu-

mutbare Maß hinaus beläs-

tigt werden.

A

ndere rechtliche Normen

betreffen etwa die Länge

der Hundeleine, die Beschaf-

fenheit eines hundesicheren

Zauns oder verbotene Ab-

richtemethoden und -hilfs-

mittel. Auch dass jeder Hund

vor seiner ersten Weitergabe

gechippt und amtlich regist-

riert sein muss ist ebenso ge-

setzlich festgehalten, wie di-

verse Größenanforderungen

an Käfige und Gehege.

E

in weiteres, oft zu wenig

beachtetes Gesetz ist das

Tierärztegesetz, welches ex-

plizit anführt, dass die Un-

tersuchung und Behandlung

kranker Tiere ausschließlich

von Tierärzten zu erfolgen

hat (§12). Eine gewisse Auf-

weichung fand in der Vergan-

genheit bedauerlicherwei-

se bei landwirtschaftlichen

Nutztieren statt. Was aber

logischerweise gar nicht

geht, sind Eigentherapien

mit alten Tierarzneimitteln,

Humanpräparate, Tipps von

„Heilern, Gurus und Thera-

peuten“ oder Notfallmedizin

aus der (Internet-)Apotheke.

Selbst vermeintlich harmlose

Tierversuche wie etwa eine

„Entwurmung mit Knob-

lauch“ kann durchaus zu

schweren Krankheiten oder

sogar zum Tod führen.

W

ie kompliziert die ge-

samte Rechtsmaterie ist,

zeigt sich nicht zuletzt auch

an dem Umstand, dass mir in

meiner letzten Kolumne ein

Fehler unterlaufen ist: Die

gesetzeskonforme Größe für

einen Degukäfig ist nämlich

pro Paar 100 x 50 x 100cm.

Was im Gesetz über

Tierhaltung steht

K

aum ein Tierbesitzer

weiß, wie viele und wel-

che Gesetze bei einer ganz

normalen Hunde- oder Kat-

zenhaltung eigentlich zu be-

achten sind und welche Fol-

gen ein Nichteinhalten dieser

nach sich zieht. Spontan den-

ken die meisten Tierbesitzer

wahrscheinlich in erster Li-

nie an das Tierschutzgesetz.

Aber das ist nur eines von

vielen: Landessicherheitsge-

setz, Jagdgesetz, Tierärztege-

setz, Finanzausgleichsgesetz,

Strafgesetz sowie das all-

gemein bürgerliche Gesetz-

buch. Ein Wirrwarr, an dem

manchmal sogar studierte

und beamtete Juristen schei-

tern. Noch lustiger wird die

Sache bei Auslandsreisen, wo

dann plötzlich ganz andere

Rechtsvorschriften zum Tra-

gen kommen, insbesondere

bei bestimmten Hunderassen.

Aber auch in Österreich gibt

es sogar von Bundesland zu

Bundesland große Unter-

schiede in den Landesgeset-

zen.

A

m wichtigsten ist natür-

lich der gesetzlich ver-

ankerte Tierschutz, bei dem

gerade an einer Neufassung

gearbeitet wird. Dabei gilt es

neben dem ethischen Aspekt

auch zahlreiche andere In-

teressen zu berücksichtigen.

Kaum bekannt ist, dass es ein

echtes Tierschutzgesetz erst

seit relativ kurzer Zeit gibt.

Das erste wurde in Öster-

reich 1938 später nach dem

Anschluss wirksam. Vorher

war quasi Tierquälerei nicht

mehr als ein öffentliches Är-

gernis.

Z

ielsetzung des Tierschutz-

gesetzes ist der Schutz des

Lebens und des Wohlbefin-

dens der Tiere.

I

m Salzburger Landessi-

cherheitsgesetz (§13) steht,

dass jeder Tierhalter dazu

April 2017

MONDSEE

31. März

Wein im Schloss.

Weinmesse in

der Säulenhalle, 16 – 21 Uhr.

30. April

Maibaumsetzen

mit der Trach-

tenmusikkapelle

Tiefgraben.

Karlsgarten, 11 Uhr.

MUNDERFING

31. März

Gartenabend

mit Karl Plober-

ger. Mittelschule, 19 Uhr.

7. April

Palmbuschenverkauf

der

Goldhaubenfrauen und Kopf-

tuchgruppe. Vor dem Sparmarkt,

ab 7.30 Uhr.

8. April

Flurreinigung

im Gemeindege-

biet.

Treffpunkt Gemeindeamt,

8.30 Uhr.

21. - 23. April

Munderfinger Kirtag

mit dem

Bierzelt der JVP.

NEUMARKT

24., 25., 28., 30. und 31. März,

sowie am 1., 4., 6., 7. und 8.

April

Grand Hotel d´Amour.

Auf-

führungen der Theatergruppe

Neumarkt. Gastgaus Gerbl, je-

weils 20 Uhr. Kartenreservie-

rung ab 4. März täglich von

10.30 – 12 und 18.30 bis 20 Uhr

unter Tel.: 0676/3427480.

25. März

Reinigungsaktion

der Vereine

im gesamten Gemeindegebiet. 8

– 12 Uhr.

22. April

Kulturspaziergang

mit dem

Lionsclub. 14 Uhr.

22./23. April

Flohmarkt. Pfarrhof, Samstag 9

– 17 Uhr, Sonntag 9 – 13 Uhr.

23. April

Floriani und Flohmarkt

der

Feuerwehr Pfongau. Zeugstätte,

10 – 18 Uhr.

Sommerholzer Georgiritt,

ab

11.30 Uhr.

NEUMARKT

29. April

Kirchenkonzert

mit der Trach-

tenmusikkapelle. Stadtpfarrkir-

che, 19 Uhr.

OBERHOFEN

24., 25. März

Frühlingskonzerte

der Trach-

tenmusikkapelle, Turnhalle der

Volksschule, jeweils 19.30 Uhr.

OBERTRUM

24. März

Schottischer Abend.

Braugast-

hof, 19 Uhr.

5. April

Kreativrunde der ÖVP-Frau-

en.

Z´enTrum, 19.30 Uhr.

7./8. April

Ostermarkt

der ÖVP-Frauen.

Z´enTrum, Freitag 14 – 18 Uhr,

Samstag 10 – 17 Uhr.

Palmbuschenbinden

und Os-

termarkt des Museumsvereins.

Einlegerhaus, Samstag 14 – 18

Uhr, Sonntag 10 – 17 Uhr.

22./23. April

F

lohmarkt

des Museumsver-

eins. Einlegerhaus, Samstag 13

– 18 Uhr, Sonntag 10 – 17 Uhr.

22. April

Frühlingskonzert

der Trachten-

musik. Mittelschule, 20 Uhr.

25. April

Weltfremd.

Roland Düringer

im Bierkabarett. 20 Uhr.

Dem Heiligen Georg zu

Ehren treffen sich Reiter

und Pferdefreunde am 23.

April zum Sommerholzer

Georgiritt.

Bild: Rule

Roland

Düringer

ist

Stammgast imObertrumer

Bierkabarett und kommt

das nächste Mal am 25.

April (20 Uhr). Mit im Ge-

päck hat er sein neuestes

Programm „Weltfremd“.

Vorverkaufskarten gibt es

bei der Raiba Obertrum.

DOPPELPUNKT verlost 2

x 2 Karten. Wer mitspielen

möchte: www.flachgau24.

at, Bereich „Gewinnspie-

le“.

Bild:

lukasbeck.com