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verpflichtet ist, sein Tier so
zu beaufsichtigen oder zu
verwahren, dass durch das
Tier andere Personen weder
gefährdet noch über das zu-
mutbare Maß hinaus beläs-
tigt werden.
A
ndere rechtliche Normen
betreffen etwa die Länge
der Hundeleine, die Beschaf-
fenheit eines hundesicheren
Zauns oder verbotene Ab-
richtemethoden und -hilfs-
mittel. Auch dass jeder Hund
vor seiner ersten Weitergabe
gechippt und amtlich regist-
riert sein muss ist ebenso ge-
setzlich festgehalten, wie di-
verse Größenanforderungen
an Käfige und Gehege.
E
in weiteres, oft zu wenig
beachtetes Gesetz ist das
Tierärztegesetz, welches ex-
plizit anführt, dass die Un-
tersuchung und Behandlung
kranker Tiere ausschließlich
von Tierärzten zu erfolgen
hat (§12). Eine gewisse Auf-
weichung fand in der Vergan-
genheit bedauerlicherwei-
se bei landwirtschaftlichen
Nutztieren statt. Was aber
logischerweise gar nicht
geht, sind Eigentherapien
mit alten Tierarzneimitteln,
Humanpräparate, Tipps von
„Heilern, Gurus und Thera-
peuten“ oder Notfallmedizin
aus der (Internet-)Apotheke.
Selbst vermeintlich harmlose
Tierversuche wie etwa eine
„Entwurmung mit Knob-
lauch“ kann durchaus zu
schweren Krankheiten oder
sogar zum Tod führen.
W
ie kompliziert die ge-
samte Rechtsmaterie ist,
zeigt sich nicht zuletzt auch
an dem Umstand, dass mir in
meiner letzten Kolumne ein
Fehler unterlaufen ist: Die
gesetzeskonforme Größe für
einen Degukäfig ist nämlich
pro Paar 100 x 50 x 100cm.
Was im Gesetz über
Tierhaltung steht
K
aum ein Tierbesitzer
weiß, wie viele und wel-
che Gesetze bei einer ganz
normalen Hunde- oder Kat-
zenhaltung eigentlich zu be-
achten sind und welche Fol-
gen ein Nichteinhalten dieser
nach sich zieht. Spontan den-
ken die meisten Tierbesitzer
wahrscheinlich in erster Li-
nie an das Tierschutzgesetz.
Aber das ist nur eines von
vielen: Landessicherheitsge-
setz, Jagdgesetz, Tierärztege-
setz, Finanzausgleichsgesetz,
Strafgesetz sowie das all-
gemein bürgerliche Gesetz-
buch. Ein Wirrwarr, an dem
manchmal sogar studierte
und beamtete Juristen schei-
tern. Noch lustiger wird die
Sache bei Auslandsreisen, wo
dann plötzlich ganz andere
Rechtsvorschriften zum Tra-
gen kommen, insbesondere
bei bestimmten Hunderassen.
Aber auch in Österreich gibt
es sogar von Bundesland zu
Bundesland große Unter-
schiede in den Landesgeset-
zen.
A
m wichtigsten ist natür-
lich der gesetzlich ver-
ankerte Tierschutz, bei dem
gerade an einer Neufassung
gearbeitet wird. Dabei gilt es
neben dem ethischen Aspekt
auch zahlreiche andere In-
teressen zu berücksichtigen.
Kaum bekannt ist, dass es ein
echtes Tierschutzgesetz erst
seit relativ kurzer Zeit gibt.
Das erste wurde in Öster-
reich 1938 später nach dem
Anschluss wirksam. Vorher
war quasi Tierquälerei nicht
mehr als ein öffentliches Är-
gernis.
Z
ielsetzung des Tierschutz-
gesetzes ist der Schutz des
Lebens und des Wohlbefin-
dens der Tiere.
I
m Salzburger Landessi-
cherheitsgesetz (§13) steht,
dass jeder Tierhalter dazu
April 2017
MONDSEE
31. März
Wein im Schloss.
Weinmesse in
der Säulenhalle, 16 – 21 Uhr.
30. April
Maibaumsetzen
mit der Trach-
tenmusikkapelle
Tiefgraben.
Karlsgarten, 11 Uhr.
MUNDERFING
31. März
Gartenabend
mit Karl Plober-
ger. Mittelschule, 19 Uhr.
7. April
Palmbuschenverkauf
der
Goldhaubenfrauen und Kopf-
tuchgruppe. Vor dem Sparmarkt,
ab 7.30 Uhr.
8. April
Flurreinigung
im Gemeindege-
biet.
Treffpunkt Gemeindeamt,
8.30 Uhr.
21. - 23. April
Munderfinger Kirtag
mit dem
Bierzelt der JVP.
NEUMARKT
24., 25., 28., 30. und 31. März,
sowie am 1., 4., 6., 7. und 8.
April
Grand Hotel d´Amour.
Auf-
führungen der Theatergruppe
Neumarkt. Gastgaus Gerbl, je-
weils 20 Uhr. Kartenreservie-
rung ab 4. März täglich von
10.30 – 12 und 18.30 bis 20 Uhr
unter Tel.: 0676/3427480.
25. März
Reinigungsaktion
der Vereine
im gesamten Gemeindegebiet. 8
– 12 Uhr.
22. April
Kulturspaziergang
mit dem
Lionsclub. 14 Uhr.
22./23. April
Flohmarkt. Pfarrhof, Samstag 9
– 17 Uhr, Sonntag 9 – 13 Uhr.
23. April
Floriani und Flohmarkt
der
Feuerwehr Pfongau. Zeugstätte,
10 – 18 Uhr.
Sommerholzer Georgiritt,
ab
11.30 Uhr.
NEUMARKT
29. April
Kirchenkonzert
mit der Trach-
tenmusikkapelle. Stadtpfarrkir-
che, 19 Uhr.
OBERHOFEN
24., 25. März
Frühlingskonzerte
der Trach-
tenmusikkapelle, Turnhalle der
Volksschule, jeweils 19.30 Uhr.
OBERTRUM
24. März
Schottischer Abend.
Braugast-
hof, 19 Uhr.
5. April
Kreativrunde der ÖVP-Frau-
en.
Z´enTrum, 19.30 Uhr.
7./8. April
Ostermarkt
der ÖVP-Frauen.
Z´enTrum, Freitag 14 – 18 Uhr,
Samstag 10 – 17 Uhr.
Palmbuschenbinden
und Os-
termarkt des Museumsvereins.
Einlegerhaus, Samstag 14 – 18
Uhr, Sonntag 10 – 17 Uhr.
22./23. April
F
lohmarkt
des Museumsver-
eins. Einlegerhaus, Samstag 13
– 18 Uhr, Sonntag 10 – 17 Uhr.
22. April
Frühlingskonzert
der Trachten-
musik. Mittelschule, 20 Uhr.
25. April
Weltfremd.
Roland Düringer
im Bierkabarett. 20 Uhr.
Dem Heiligen Georg zu
Ehren treffen sich Reiter
und Pferdefreunde am 23.
April zum Sommerholzer
Georgiritt.
Bild: Rule
Roland
Düringer
ist
Stammgast imObertrumer
Bierkabarett und kommt
das nächste Mal am 25.
April (20 Uhr). Mit im Ge-
päck hat er sein neuestes
Programm „Weltfremd“.
Vorverkaufskarten gibt es
bei der Raiba Obertrum.
DOPPELPUNKT verlost 2
x 2 Karten. Wer mitspielen
möchte: www.flachgau24.
at, Bereich „Gewinnspie-
le“.
Bild:
lukasbeck.com




