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Aktuelle Rundschau

Seite 17

April 2017

Heiraten amWolfgangsee

A

m weltberühmten Wolf-

gangsee geht für heirats-

willige Liebespaare der Traum

vom schönsten Tag im Le-

ben in Erfüllung. Wenn es am

WolfgangseeSchiff

„Leinen

los“ heißt, laufen Romantiker

gleichzeitig in den sicheren Ha-

fen der Ehe ein.

Ein unvergessliches Erlebnis

voll Harmonie und Hochstim-

mung: So stellen sich Hoch-

zeitspaare ihren schönsten Tag

im Leben vor. Dazu braucht

es auch die passende Kulisse

– wie am smaragdgrünen Wolf-

gangsee. Vom Wolfgangsee-

Schiff eröffnen sich Motive für

gelungene Hochzeitsfotos.

Der Wolfgangsee gibt nicht

nur beste Fotomotive ab: Die

WolfgangseeSchifffahrt macht

mit ihrenspeziellen„Hochzeits-

Specials“ den Hochzeitstag zur

echten Herzensangelegenheit:

Ob Trauung mit Sektempfang

am Schiff, die Zeremonie mit

Hochzeitstafel und Tanz direkt

an Bord oder zu Kaffee und

Hochzeitstorte an Bord: Bei

einer Hochzeit an Bord eines

WolfgangseeSchiffes gehen die

Wogen der Begeisterung hoch.

Darüber hinaus werden indivi-

duelle Wünsche und Anfragen

maßgeschneidert organisiert.

Alle Informationen unter www.

heiraten-am-wolfgangsee.at

Ferialjob versus

Ferialpraktikum

D

ie Schüler stecken zwar

gerade mitten im Schul-

alltag, dennoch ist es an der

Zeit, sich schon jetzt für die

Ferien zu rüsten. Viele Ju-

gendliche suchen derzeit

nach Ferialjobs oder einem

Praktikumplatz. Was ist ei-

gentlich der Unterschied zwi-

schen diesen beiden Jobs und

was ist jeweils zu beachten?

B

eim Ferialjob geht

es primär darum, in

den Ferien Geld zu ver-

dienen. Im Rahmen eines

(Ferial)Praktikums geht es

darum, Berufserfahrung

in einem konkreten Job zu

sammeln. Das Praktikum

wird meist verpflichtend im

Lehr- oder Studienplan vor-

geschrieben und muss von

Schülern oder Studierenden

absolviert werden. Der ei-

gentliche Ferialjob ist frei-

willig und es handelt sich

um ein richtiges Arbeitsver-

hältnis mit allen Rechten und

Pflichten.

I

m Ferialjob gelten alle Re-

geln des Kollektivvertra-

ges, des Angestelltengeset-

zes usw. Beim Praktikum gibt

es hier weitaus weniger Re-

gelungen. Hier steht nicht

die Arbeitsleistung im Vor-

dergrund, sondern das Ver-

mitteln von Wissen rund um

den jeweiligen Beruf. Es liegt

kein Arbeitsverhältnis vor,

sondern ein Ausbildungsver-

hältnis. Ein Praktikant erhält

auch in der Regel keinen Ge-

halt/ Lohn, sondern gegebe-

nenfalls ein Taschengeld. Da

der Ferialjob - wie der Name

schon sagt - ein Job im her-

kömmlichen Sinn ist, treffen

den Dienstnehmer hier auch

mehr Pflichten als bei einem

Praktikum.

W

ährend ein Ferialarbei-

ter vor Dienstbeginn

anzumelden ist - so wie jeder

„normale“ Dienstnehmer -

und auch entsprechend ver-

sichert ist, ist ein Praktikant

(ohne Gehaltsvereinbarung)

nur unfallversichert. Prakti-

kanten haben meistens (ab-

weichendes kann der Kollek-

tivvertrag vorsehen) keinen

Anspruch auf Entgeltfortzah-

lung im Krankheitsfall, kein

Anspruch auf Sonderzahlung

oder Urlaub, aber auch keine

Bindung an eine Arbeitszeit.

E

s zahlt sich also aus, sich

schon im Vorfeld klar zu

werden, ob es sich um einen

Ferialjob oder ein Praktikum

handelt. Genaue schriftli-

che Vereinbarungen mit dem

Dienstgeber sind jedenfalls

anzuraten.

Im nächsten Beitrag lesen

Sie, wie die Besteuerung des

Ferialjobs/ Ferialpraktikums

stattfindet.

(www.finanzconsult.at)

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