Aktuelle Rundschau
Seite 17
April 2017
Heiraten amWolfgangsee
A
m weltberühmten Wolf-
gangsee geht für heirats-
willige Liebespaare der Traum
vom schönsten Tag im Le-
ben in Erfüllung. Wenn es am
WolfgangseeSchiff
„Leinen
los“ heißt, laufen Romantiker
gleichzeitig in den sicheren Ha-
fen der Ehe ein.
Ein unvergessliches Erlebnis
voll Harmonie und Hochstim-
mung: So stellen sich Hoch-
zeitspaare ihren schönsten Tag
im Leben vor. Dazu braucht
es auch die passende Kulisse
– wie am smaragdgrünen Wolf-
gangsee. Vom Wolfgangsee-
Schiff eröffnen sich Motive für
gelungene Hochzeitsfotos.
Der Wolfgangsee gibt nicht
nur beste Fotomotive ab: Die
WolfgangseeSchifffahrt macht
mit ihrenspeziellen„Hochzeits-
Specials“ den Hochzeitstag zur
echten Herzensangelegenheit:
Ob Trauung mit Sektempfang
am Schiff, die Zeremonie mit
Hochzeitstafel und Tanz direkt
an Bord oder zu Kaffee und
Hochzeitstorte an Bord: Bei
einer Hochzeit an Bord eines
WolfgangseeSchiffes gehen die
Wogen der Begeisterung hoch.
Darüber hinaus werden indivi-
duelle Wünsche und Anfragen
maßgeschneidert organisiert.
Alle Informationen unter www.
heiraten-am-wolfgangsee.atFerialjob versus
Ferialpraktikum
D
ie Schüler stecken zwar
gerade mitten im Schul-
alltag, dennoch ist es an der
Zeit, sich schon jetzt für die
Ferien zu rüsten. Viele Ju-
gendliche suchen derzeit
nach Ferialjobs oder einem
Praktikumplatz. Was ist ei-
gentlich der Unterschied zwi-
schen diesen beiden Jobs und
was ist jeweils zu beachten?
B
eim Ferialjob geht
es primär darum, in
den Ferien Geld zu ver-
dienen. Im Rahmen eines
(Ferial)Praktikums geht es
darum, Berufserfahrung
in einem konkreten Job zu
sammeln. Das Praktikum
wird meist verpflichtend im
Lehr- oder Studienplan vor-
geschrieben und muss von
Schülern oder Studierenden
absolviert werden. Der ei-
gentliche Ferialjob ist frei-
willig und es handelt sich
um ein richtiges Arbeitsver-
hältnis mit allen Rechten und
Pflichten.
I
m Ferialjob gelten alle Re-
geln des Kollektivvertra-
ges, des Angestelltengeset-
zes usw. Beim Praktikum gibt
es hier weitaus weniger Re-
gelungen. Hier steht nicht
die Arbeitsleistung im Vor-
dergrund, sondern das Ver-
mitteln von Wissen rund um
den jeweiligen Beruf. Es liegt
kein Arbeitsverhältnis vor,
sondern ein Ausbildungsver-
hältnis. Ein Praktikant erhält
auch in der Regel keinen Ge-
halt/ Lohn, sondern gegebe-
nenfalls ein Taschengeld. Da
der Ferialjob - wie der Name
schon sagt - ein Job im her-
kömmlichen Sinn ist, treffen
den Dienstnehmer hier auch
mehr Pflichten als bei einem
Praktikum.
W
ährend ein Ferialarbei-
ter vor Dienstbeginn
anzumelden ist - so wie jeder
„normale“ Dienstnehmer -
und auch entsprechend ver-
sichert ist, ist ein Praktikant
(ohne Gehaltsvereinbarung)
nur unfallversichert. Prakti-
kanten haben meistens (ab-
weichendes kann der Kollek-
tivvertrag vorsehen) keinen
Anspruch auf Entgeltfortzah-
lung im Krankheitsfall, kein
Anspruch auf Sonderzahlung
oder Urlaub, aber auch keine
Bindung an eine Arbeitszeit.
E
s zahlt sich also aus, sich
schon im Vorfeld klar zu
werden, ob es sich um einen
Ferialjob oder ein Praktikum
handelt. Genaue schriftli-
che Vereinbarungen mit dem
Dienstgeber sind jedenfalls
anzuraten.
Im nächsten Beitrag lesen
Sie, wie die Besteuerung des
Ferialjobs/ Ferialpraktikums
stattfindet.
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