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Was ist neu am

Lohnsteuerausgleich neu?

S

eit Jahresbeginn kommt

eine Änderung im Bereich

der

Arbeitnehmerveranla-

gung (Jahresausgleich oder

Lohnsteuerausgleich)

zum

Tragen. Es soll zu einer an-

tragslosen Arbeitnehmerver-

anlagung (ANVA) kommen.

Sinn und Zweck der antrags-

losen ANVA ist eine automa-

tische Veranlagung jener Ar-

beitnehmer, welche nach Da-

tenlage des Finanzamts (ins-

besondere aus Lohnzetteln)

aus einer ANVA Anspruch auf

eine Steuergutschrift hätten.

Dies ist, lohnsteuerpflichti-

ge Einkünfte vorausgesetzt,

regelmäßig dann der Fall,

wenn man nicht ganzjährig

beschäftigt war oder unter-

schiedlich hohe Bezüge hatte

und folglich zu viel Lohnsteu-

er bezahlt hat. Sobald man

andere Einkünfte außerhalb

der lohnsteuerpflichtigen Ein-

künfte hat, ist meistens eine

Einkommensteuererklärung

ab zu geben und keine ANVA

vorgesehen. Grundsätzlich

hat man fünf Jahre Zeit für die

Abgabe einer ANVA. Die an-

tragslose und somit automa-

tische ANVA soll zu schnelle-

ren Steuergutschriften führen

und wird daher vom Finanz-

amt erstmals auf jene Fälle

angewendet, bei denen anzu-

nehmen ist, dass die Steuer-

gutschrift auch tatsächlich in

der vorausberechneten Höhe

anfällt. Dies liegt dann vor,

wenn der Vergleich zwischen

der auf Grundlage der Lohn-

zettel ermittelten Einkommen-

steuer und der einbehaltenen

Lohnsteuer des entsprechen-

den Jahres eine Gutschrift

zeigt. Folglich werden jene

Steuerpflichtige nicht ausge-

wählt, die in den beiden Vor-

jahren Werbungskosten oder

außergewöhnliche Belastun-

gen geltend gemacht haben

bzw. noch weitere als unselb-

ständige Einkünfte erklärt ha-

ben.

S

ofern bis zum 31. Dezem-

ber 2018 noch immer kei-

ne Steuerveranlagung für

2016 erfolgt ist, wird das Fi-

nanzamt im Falle einer Steu-

ergutschrift jedenfalls eine

antragslose ANVA für 2016

durchführen. Kommt die an-

tragslose ANVA zum ersten

Mal in Betracht, wird das Fi-

nanzamt den Steuerpflichti-

gen vor Bescheiderlassung

schriftlich verständigen, um

auch die richtige Kontonum-

mer zwecks Überweisung der

Gutschrift

sicherzustellen.

Sollte man mit der Gutschrift

aus der antragslosen ANVA

nicht einverstanden sein, da

etwa Werbungskosten oder

außergewöhnliche Belastun-

gen noch nicht berücksichtigt

wurden, muss nur eine Steuer-

erklärung (Formular L 1 oder

E 1) abgegeben werden. Das

Finanzamt hebt dann den Be-

scheid aus der antragslosen

ANVA auf und erlässt einen

Bescheid basierend auf den

tatsächlichen

Begebenhei-

ten. Näheres wie immer unter

www.finanzconsult.at

Mondseer Poly-Schüler als Tüftler

Wir wollten etwas bauen, das anspruchsvoll ist, von dem wir lange

etwas haben und das auch dem Trend der Zeit entspricht“, sagten

sich Sebastian, Bernhard, Johannes und Josef von der Polytechni-

schen Schule in Mondsee und haben rund um einen kleinen Rasp-

berry Pi-Minicomputer einen Spielautomaten in Retro-Look ge-

baut. Herausgekommen ist ein Gerät, das nicht nur den Schülern

große Freude macht, sondern auch bei einem bundesweiten Kre-

ativ-Wettbewerb für Aufsehen sorgte und mit einem dritten Platz

ausgezeichnet wurde.

Bild: PTS Mondsee

Seite 18

Aktuelle Rundschau

März 2017

Arbeitsplätze in der Region

ab sofort leichter auffindbar

Die Stadt Salzburg und der

Flachgau sind wachsende,

dynamische

Wirtschaftsräu-

me. Wer hier wohnt, will auch

in der Region arbeiten – mit

möglichst kurzem Arbeitsweg.

Dieses klare Bekenntnis zur

Regionalität entspricht auch

der Grundhaltung von Günter

Kienesberger aus Salzburg und

Robert Kastner aus Neumarkt.

Mit ihrer neuen Online-Job-

börse „Jobaktuell“ haben die

beiden Unternehmensberater

ein Angebot für Betriebe und

Arbeitssuchende geschaffen,

das sich genau auf diese Regi-

on konzentriert. Das Ziel ist,

Firmen und passende Kandidat/

innen schnell, kostengünstig

und einfach über das Internet

zusammenzubringen. Um die

Qualität des Angebots auf Dau-

er zu gewährleisten, sind alle

Stelleninserate auf „Jobaktu-

ell“ zu 100 % Direktinserate,

das heißt, keine Personalver-

mittler oder -leasing.

Die inserierenden Unterneh-

men werden nach der Insera-

tenschaltung kontaktiert, um

abzuklären, ob der Rücklauf

an Bewerbungen zufriedenstel-

lend ist. Dieser Service ist für

Großunternehmen ebenso wie

für kleine und mittlere Betrie-

be Teil des Angebots, das auch

eine Beratung für die richtige

Formulierung von Stellenin-

seraten beinhaltet. Damit die

Stelleninserate im Internet auf-

findbar sind, arbeitet „Jobak-

tuell“ mit namhaften Suchma-

schinen zusammen. Im Sinne

der regionalen Ausrichtung

werden die Stelleninserate zu-

sätzlich auf Gemeindewebsites

in der Umgebung veröffentlicht

– beispielsweise in Seekirchen,

Neumarkt, Henndorf, Kösten-

dorf, Anthering, Wals.

Mehr Infos:

www.jobaktuell.at

Aus der Region, für die Region.

Die Jobvermittler Robert Kastner

und Günter Kienesberger haben

www.jobaktuell.at

gegründet.

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Rufen Sie uns an: 06216/7560

oder schicken Sie uns eine E-Mail:

redaktion@doppelpunkt.co.at