Was ist neu am
Lohnsteuerausgleich neu?
S
eit Jahresbeginn kommt
eine Änderung im Bereich
der
Arbeitnehmerveranla-
gung (Jahresausgleich oder
Lohnsteuerausgleich)
zum
Tragen. Es soll zu einer an-
tragslosen Arbeitnehmerver-
anlagung (ANVA) kommen.
Sinn und Zweck der antrags-
losen ANVA ist eine automa-
tische Veranlagung jener Ar-
beitnehmer, welche nach Da-
tenlage des Finanzamts (ins-
besondere aus Lohnzetteln)
aus einer ANVA Anspruch auf
eine Steuergutschrift hätten.
Dies ist, lohnsteuerpflichti-
ge Einkünfte vorausgesetzt,
regelmäßig dann der Fall,
wenn man nicht ganzjährig
beschäftigt war oder unter-
schiedlich hohe Bezüge hatte
und folglich zu viel Lohnsteu-
er bezahlt hat. Sobald man
andere Einkünfte außerhalb
der lohnsteuerpflichtigen Ein-
künfte hat, ist meistens eine
Einkommensteuererklärung
ab zu geben und keine ANVA
vorgesehen. Grundsätzlich
hat man fünf Jahre Zeit für die
Abgabe einer ANVA. Die an-
tragslose und somit automa-
tische ANVA soll zu schnelle-
ren Steuergutschriften führen
und wird daher vom Finanz-
amt erstmals auf jene Fälle
angewendet, bei denen anzu-
nehmen ist, dass die Steuer-
gutschrift auch tatsächlich in
der vorausberechneten Höhe
anfällt. Dies liegt dann vor,
wenn der Vergleich zwischen
der auf Grundlage der Lohn-
zettel ermittelten Einkommen-
steuer und der einbehaltenen
Lohnsteuer des entsprechen-
den Jahres eine Gutschrift
zeigt. Folglich werden jene
Steuerpflichtige nicht ausge-
wählt, die in den beiden Vor-
jahren Werbungskosten oder
außergewöhnliche Belastun-
gen geltend gemacht haben
bzw. noch weitere als unselb-
ständige Einkünfte erklärt ha-
ben.
S
ofern bis zum 31. Dezem-
ber 2018 noch immer kei-
ne Steuerveranlagung für
2016 erfolgt ist, wird das Fi-
nanzamt im Falle einer Steu-
ergutschrift jedenfalls eine
antragslose ANVA für 2016
durchführen. Kommt die an-
tragslose ANVA zum ersten
Mal in Betracht, wird das Fi-
nanzamt den Steuerpflichti-
gen vor Bescheiderlassung
schriftlich verständigen, um
auch die richtige Kontonum-
mer zwecks Überweisung der
Gutschrift
sicherzustellen.
Sollte man mit der Gutschrift
aus der antragslosen ANVA
nicht einverstanden sein, da
etwa Werbungskosten oder
außergewöhnliche Belastun-
gen noch nicht berücksichtigt
wurden, muss nur eine Steuer-
erklärung (Formular L 1 oder
E 1) abgegeben werden. Das
Finanzamt hebt dann den Be-
scheid aus der antragslosen
ANVA auf und erlässt einen
Bescheid basierend auf den
tatsächlichen
Begebenhei-
ten. Näheres wie immer unter
www.finanzconsult.atMondseer Poly-Schüler als Tüftler
Wir wollten etwas bauen, das anspruchsvoll ist, von dem wir lange
etwas haben und das auch dem Trend der Zeit entspricht“, sagten
sich Sebastian, Bernhard, Johannes und Josef von der Polytechni-
schen Schule in Mondsee und haben rund um einen kleinen Rasp-
berry Pi-Minicomputer einen Spielautomaten in Retro-Look ge-
baut. Herausgekommen ist ein Gerät, das nicht nur den Schülern
große Freude macht, sondern auch bei einem bundesweiten Kre-
ativ-Wettbewerb für Aufsehen sorgte und mit einem dritten Platz
ausgezeichnet wurde.
Bild: PTS Mondsee
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Aktuelle Rundschau
März 2017
Arbeitsplätze in der Region
ab sofort leichter auffindbar
Die Stadt Salzburg und der
Flachgau sind wachsende,
dynamische
Wirtschaftsräu-
me. Wer hier wohnt, will auch
in der Region arbeiten – mit
möglichst kurzem Arbeitsweg.
Dieses klare Bekenntnis zur
Regionalität entspricht auch
der Grundhaltung von Günter
Kienesberger aus Salzburg und
Robert Kastner aus Neumarkt.
Mit ihrer neuen Online-Job-
börse „Jobaktuell“ haben die
beiden Unternehmensberater
ein Angebot für Betriebe und
Arbeitssuchende geschaffen,
das sich genau auf diese Regi-
on konzentriert. Das Ziel ist,
Firmen und passende Kandidat/
innen schnell, kostengünstig
und einfach über das Internet
zusammenzubringen. Um die
Qualität des Angebots auf Dau-
er zu gewährleisten, sind alle
Stelleninserate auf „Jobaktu-
ell“ zu 100 % Direktinserate,
das heißt, keine Personalver-
mittler oder -leasing.
Die inserierenden Unterneh-
men werden nach der Insera-
tenschaltung kontaktiert, um
abzuklären, ob der Rücklauf
an Bewerbungen zufriedenstel-
lend ist. Dieser Service ist für
Großunternehmen ebenso wie
für kleine und mittlere Betrie-
be Teil des Angebots, das auch
eine Beratung für die richtige
Formulierung von Stellenin-
seraten beinhaltet. Damit die
Stelleninserate im Internet auf-
findbar sind, arbeitet „Jobak-
tuell“ mit namhaften Suchma-
schinen zusammen. Im Sinne
der regionalen Ausrichtung
werden die Stelleninserate zu-
sätzlich auf Gemeindewebsites
in der Umgebung veröffentlicht
– beispielsweise in Seekirchen,
Neumarkt, Henndorf, Kösten-
dorf, Anthering, Wals.
Mehr Infos:
www.jobaktuell.atAus der Region, für die Region.
Die Jobvermittler Robert Kastner
und Günter Kienesberger haben
www.jobaktuell.atgegründet.
Sie haben Fragen an unseren Steuerberater?
Rufen Sie uns an: 06216/7560
oder schicken Sie uns eine E-Mail:
redaktion@doppelpunkt.co.at




