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Welche Erleichterungen kommen

für die Privatinsolvenz?

Tipp von RAMag. Bertram Fischer

Mit RAT und TAT -

Ihr EXPERTE des Mondseelandteams:

DIE KANZLEI - RAMag. Bertram Fischer

Franz-Kreutzbergerstraße 2, 5310 Mondsee

Tel.: 06232/36705, Fax: DW-20,

kanzlei@ra-mondsee.at www.ra-mondsee.at

Zuerst die schlechte Nachricht: Es kann jeden treffen! Sei es als betroffener Schuldner, oder

als im Regen stehen gelassener Gläubiger. Die scheidende Bundesregierung konnte sich schluss-

endlich doch noch darauf verständigen, dass nun mit 1. November 2017 beträchtliche Erleich-

terungen für die Privatinsolvenz (also von natürlichen Personen, egal ob sie ein Unternehmen

betreiben, oder gänzlich „privat“ sind) in Kraft treten.

Die wesentlichsten Änderungen kurz zusammengefasst sind

Das Scheitern eines außergerichtlichen Sanierungsversuchs muss nicht mehr nachgewiesen

werden – dieser unnötige Formalismus entfällt;

Die Entschuldung kann weiterhin durch Abschluss eines Zahlungsplans, dem die Gläubiger zu-

stimmen müssen, oder ein Abschöpfungsverfahren (Pfändung auf das Existenzminimum) erfolgen;

Die angebotene Zahlungsplanquote muss – wie bisher – der Einkommenslage der nächsten

fünf Jahre entsprechen. Die Zahlungen können auf maximal sieben Jahre aufgeteilt werden.

Durch die Verkürzung des Abschöpfungsverfahrens auf (ebenfalls) fünf Jahre und den Entfall

der Mindestquote wird sich daraus aber voraussichtlich im Endeffekt eine Reduzierung der

anzubietenden Quote ergeben;

Bezieht der Schuldner in diesem Zeitraum voraussichtlich kein pfändbares Einkommen oder

übersteigt dieses das Existenzminimum nur geringfügig, so braucht er keine Zahlungen anzubieten;

Das (sonstige) Abschöpfungsverfahren wird ebenfalls auf fünf Jahre verkürzt. Eine Mindest-

quote entfällt und ist nach Ablauf der fünf Jahre die Restschuldbefreiung zu erteilen, selbst

wenn die Gläubiger bis dahin nichts erhalten haben sollten!

Der Schuldner ist während des Abschöpfungsverfahrens verpflichtet, sich um Einkünfte

redlich zu bemühen. Dies wird auch vom Gericht überprüft, und kann allenfalls zur vorzeiti-

gen Einstellung des Verfahrens (ohne Restschuldbefreiung) führen. Gelingt es dem Schuldner

dennoch nicht, pfändbares Einkommen zu erzielen, so hindert das aber nicht mehr die

Entschuldung.

Dazu bestehen Übergangsfristen für bereits anhängige Verfahren, sowie Anpassungsmöglich-

keiten für, noch nach dem alten Recht abgeschlossene, Zahlungspläne.

Aufgaben des Mondseelandteams:

die Zusammenarbeit der Unternehmer im Mondseeland zu fördern

durch neue Kontakte neue Geschäfte anzubahnen

dem Bewohner des Mondseelandes die heimischen Betriebe näher zu bringen

die Kaufbereitschaft in der Mondseelandregion zu erhöhen

Ihre Vorteile:

Günstige Werbeplattform

Ständige Präsenz der Mitglieder im Unternehmer - Fitnesspark (in Planung)

Weitere Verlinkung durch eigene Homepage

Durch die „Mondseelandteam News“ im Vollmond 6 x jährlich ist die Präsenz in

jedem Haushalt sichergestellt

Durch die gemeinnützige Tätigkeit wird das Ansehen der Mitgliedsbetriebe erhöht

Zusammenarbeit mit den heimischen Betrieben wird erhöht

Sie sind Unternehmer im Mondseeland und möchten die Plattform des Mondseelandteams nutzen:

Kontakt zum Mondseelandteam: Martina Simonlehner 06232/6768

Mondseelandteam - IG

für regionale Dienstleister im Mondseeland