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Windsurfen
Surfbretter gelten im Sinne des SFVO als
Schwimmkörper,
sind also gegenüber allen
anderen Wasseerfahrzeugen
ausweichpflichtig!
Untereinander gelten
dieselben Bestimmungen wie Segelboote.
Foto: Windsurfschule Born
Kiten
Wenn sich zwei Kiter entgegenkommen, muss der
weiter in Luv befindliche Kiter seinen Schirm 45°
oder höher fliegen. Der in Lee befindliche Kiter
muss seinen Schirm 45° oder tiefer fliegen. Diese
Regelung soll helfen, "Leinensalat" und Unfälle zu
vermeiden.
Kiter haben ausnahmslos allen Booten auszuweichen
! Grundsätzlich ist es für alle
Bootsfahrer ratsam in Luv (Windseite) an einem Kiter vorbei zu fahren.
Foto: frank.itlab
Motorboote - Elektroboote
MOTORBOOTE
: Am Wallersee ist für Rettungsdienste ein Motorboot der Wasserrettung in
Seekirchen und ein weiteres der Polizei in Neumarkt stationiert. Auch die Berufsfischerei, die
Feuerwehr und der Gewässerkundliche Dienst des Landes kann für Vermessungen etc. ein
Motorboot einsetzen. Sonst gilt für den Wallersee
laut Verordnung des Landes ein Motorboot-
Fahrverbot. Ausnahmen gibt es laut
Landesgesetzblatt 2009 für Sicherung und
Trainingsfahrten des Ruderclubs Möve (an
Werktagen von 7.30 bis 10.30 Uhr und 16.00 bis
19.00 Uhr – an Sonn- und Feiertagen von 8.00 bis 10.00 Uhr). Auch die Segelclubs können für
behördlich bewilligte Veranstaltung und deren Vorbereitung ein Motorboot einsetzen.
ELEKTROBOOTE
:
Am Wallersee ist der Betrieb von Schwimmkörpern mit
Maschinenantrieb durch mehr als 4,4 kW leistende Elektromotoren verboten!
Alle darunter
motorisierten Elektroboote können führerscheinfrei bewegt werden. Allerdings muss der Lenker
bis 4,4 kW das 16. Lebensjahr vollendet haben. Boote mit elektrischem Antrieb mit weniger als
500 W dürfen nach Vollendung des 12. Lebensjahres gesteuert werden.
Segelschiffe unter Motor gelten als Motorfahrzeug!
Foto:
Bootemagazin.deMaschinenfahrzeuge (Motor- und Elektroboote) müssen Schiffen unter Segel ausweichen!
Darauf sollt man sich allerdings als Segler nicht verlassen!
Für Motorboote bzw. Elektroboote
unter sich gilt
rechts vor links
. Kommen sich zwei entgegen
weicht jeder nach rechts
(steuerbord)
aus.
Außer zum An- oder Ablegen darf nicht näher als 200 Meter an das Ufer
bzw. den Schilfgürtel herangefahren werden.
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